Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere
AGB

Schutzbestimmungen

Engagiert ein Auftraggeber/Interessent einen von uns vorgeschlagenen Kandidaten vor Ablauf einer Frist von 12 Monaten seit Präsentation der Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräch, Telefonkonferenz oder Skypeinterview, ist die Pflegehilfe Schweiz AG berechtigt, eine Honorarpauschale von CHF 15000.– (exkl. Mehrwertsteuer) nachzufordern, auch wenn es eine andere als die ursprünglich vorgesehene Stelle betrifft, sei es Teilzeit oder Vollzeit, unabhängig von den Gründen, die zum Vertragsabschluss geführt haben; insbesondere auch, wenn sich der von uns vorgeschlagene Kandidat spontan beim Kunden vorgestellt hat oder der Kunde mit ihm Kontakt aufgenommen hat oder sein Name durch eine Drittperson dem Kunden angegeben worden ist.

Bewerbungsunterlagen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von uns zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen streng vertraulich zu behandeln. Sämtliche dem Auftraggeber zugestellten Bewerbungsunterlagen bleiben bis zu einem Vertragsabschluss Eigentum der Pflegehilfe Schweiz AG. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Direkte Referenzauskünfte dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kandidaten, resp. der Pflegehilfe Schweiz AG erfolgen. Dossiers von Kandidaten, bei denen kein Vertrag zu Stande kommt, sind uns unverzüglich zu retournieren oder zu vernichten.

Vorbehalt der Zwischenvermittlung

Der Pflegehilfe Schweiz AG steht es frei, bis zur Meldung des Abschlusses eines Vertrages die Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten Dritten zu unterbreiten.

Arbeitsaufnahme des vermittelten Angestellten

Nimmt der vermittelte Angestellte aus irgendwelchen Gründen die Arbeit nicht auf, so kann die Pflegehilfe Schweiz AG für allfällige daraus entstandenen Schaden oder Zusatzaufwendung nicht haftbar gemacht werden.

Datenschutz

Die Pflegehilfe Schweiz AG ist berechtigt, die vom Auftraggeber im Rahmen einer Anfrage durch unser Anfrageformular (Fragebogen) oder die ihm Rahmen eines konkreten Auftrages an uns übermittelten Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Im Rahmen unseres Anfrageformulars werden nur die Daten erhoben und gespeichert, die der Kunde eingibt. In der Regel sind dies: Name, E-Mail Adresse und Telefonnummer. Sofern Sie weitere personenbezogene Daten in das Anfrageformular eingeben speichern wir diese ebenfalls gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist nur dann zulässig, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes zwingend erforderlich ist. In einem solchen Fall, beschränkt sich die Datenweitergabe auf den zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben erforderlichen Umfang. Im Übrigen werden Daten nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf kostenfreie Auskunft über den Auftraggeber gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, die Berechtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie den Widerruf erteilter Einwilligungen und den Zweck der Datenverarbeitung. Der Verwendung des Auftraggebers gespeicherten Daten kann jederzeit widersprochen werden. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber gebeten, sich an die folgende Anschrift zu wenden: info@pflegehilfe.ch oder das Verlangen per Post oder Fax an die Pflegehilfe Schweiz AG zu senden. Die Pflegehilfe Schweiz AG weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der vom Auftraggeber über das Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber selbst vollumfänglich Sorge. Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.

Wirksamkeit

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen treten bei Auftragserteilung, Vakanzmeldung sowie mit der Entgegennahme von durch die Pflegehilfe Schweiz AG zugestellten Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten in Kraft.

Anwendbares Recht

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Schindellegi.

Wie funktioniert Betreuung zu Hause in der Schweiz?

Wir geben Ihnen gerne detailliert Auskunft.

Kevin Gojny
Géraldine Corai
Manuel Kriech