Gesetzliche Grundlagen der Pflegehilfe Schweiz
Die Pflegehilfe Schweiz bietet ein grosses Spektrum an Leistungen an. Diese geht von der normalen Haushaltshilfe bis zur Unterstützung bei schweren Erkrankungen. Einschränkung in der Pflegeunterstützung ist das Verabreichen von Spritzen und Tabletten. Die Pflegehilfe ist ein Unterstützungsdienst der von privater Hand geleitet wird. Die zukünftige Pflegerin wird eine Aufenthaltsbewilligung haben die für ein Jahr Gültigkeit hat.
Auch wird die Pflegekraft beim Wohnort des zu Pflegenden anzumelden sein. Die Kosten für eine Fachkraft von der Pflegehilfe Schweiz werden noch nicht von Versicherungen bezahlt. Die Heimat der Pflegefachkräfte sind in vorwiegend in Mitteleuropa angesiedelt. Dazu gibt es eine Zweigniederlassung der Pflegehilfe Schweiz in Polen. Es werden sehr gute Deutschkenntnisse verlangt, Praxis in der Betreuung und ein freundliches Wesen sind ebenfalls wichtige Punkte. Aus diesem Personalstamm wird eine Vorauswahl getroffen, die mit dem Fragebogen, der die Wünsche und Bedürfnisse enthält, abgeglichen wird. Aus dieser Auswertung findet sich die zukünftige Betreuerin.
Ein persönliches Vorabgespräch mit der Pflegerin ist möglich. Dabei ist der Wunsch der pflegenden Person ausschlaggebend. Das sind nur wenige Grundlagen was das Thema Altenpflege angeht. Auf der Website der Pflegehilfe Schweiz finden sich Antworten auf alle Fragen. Auch der persönliche Kontakt durch Telefon oder E-Mail ist möglich und gewünscht. Die Dienstleistungen im Privathaushalt unterstehen dem Personalverleihgesetzt und verlangen eine Genehmigung… Kantonale und Bundesbewilligung der SECO
Lead-Magnet-Teaser Headline
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor.
Möchten Sie mehr über uns erfahren?
Wir beantworten gerne alle Fragen zu Pflegehilfe Schweiz.